Bei Unfall zum D-Arzt

Der D-Arzt (Durchgangsarzt) steuert die gesamte Behandlung eines Arbeits- / Wege- oder Schulunfalles.

 

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Bei einem Unfall gehen Sie zu einem D-Arzt

Das sogenannte Durchgangsarztverfahren regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeits-/Wege- und Schulunfalls, in denen eine gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Jeder angestellte Arbeitnehmer ist in einer der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) pflichtversichert. Die Kosten für die Versicherung übernimmt der Arbeitgeber. Dieses System existiert seit 1921 und ist einzigartig auf der Welt. Kein anderes Land der Erde hat ein vergleichbares System zum Schutz seiner arbeitenden Bevölkerung und Schüler.

D-Arzt bei Schul- und Arbeitsunfall

Bei Unfall gehen Sie zum D-Arzt

D-Arzt steht für Durchgangsarzt?

Ein D-Arzt ist ein Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie. Er erhält hierfür von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine besondere Zulassung.

Bedingungen hierfür sind eine entsprechende fachliche Qualifikation. Mit anderen Worten: Neben der Facharztausbildung erfolgt eine mindestens einjährige Tätigkeit an einem unfallchirurgischen Krankenhaus mit höchster Versorgungsstufe. Zum Führen einer D-Arzt Praxis ist eine durchgängige Bereitschaft von Montag bis Freitag von 8-18 Uhr vorgeschrieben.

Zudem bedarf es bestimmter baulicher Praxis-Voraussetzungen. Dazu gehört eine Röntgenanlage und zwei Eingriffsräume für Operationen. Außerdem ist ein D-Arzt verpflichtet innerhalb von fünf Jahren regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Dies beinhaltet mindestens zwei unfallmedizinische Tagungen über zwei Tage, eine eintägige Schulung im Bereich Gutachten, Rehabilitation und Kinderchirurgie. Darüberhinaus fünf weitere unfallmedizinische Fortbildungen seiner Wahl.

Was macht ein D-Arzt?

Durch das Durchgangsarztverfahren bzw. den D-Arzt wird die gesamte Behandlung eines Arbeits-/Schulunfalles gesteuert, von der Erstversorgung bis zur Rehabilitation und Empfehlung von eventuell anfallenden Entschädigungsleistungen im Rahmen von Gutachten. Auch die Ermittlung und Betreuung von Berufskrankheiten wie zum Beispiel Wirbelsäulenerkrankungen, Asbestose, Lärmschwerhörigkeit etc. ist in der gesetzlichen Unfallversicherung geregelt. Krankschreibungen, Rezepte, Überweisungen zu anderen Fachärzten oder in spezielle Unfallkliniken, wie in unserer Region die Unfallklinik in Murnau, Verordnungen von Heilmitteln wie Krankengymnastik oder Hilfsmittel wie zum Beispiel Prothesen – all dies fällt in den Aufgabenbereich eines D-Arztes.

 

Unterstützung nach dem Unfall durch einen D-Arzt

Der D-Arzt lenkt Sie mit Ihrem Arbeitsunfall durch alle Instanzen. Er hilft, wenn nötig, ein Rentenverfahren einzuleiten. Bei schwereren Verletzungen und komplizierten Verläufen stellt Ihnen die Unfallversicherung auch einen persönlichen Betreuer aus der Verwaltung zur Verfügung. Dieser kann sich um Ihre Belange kümmern, wichtige Termine vereinbaren, Sie gegebenenfalls zu Hause besuchen und mögliche Umschulungen einleiten.

Sollte der Patient durch einen Arbeitsunfall einen dauerhaften Schaden mit Minderung der Erwerbsfähigkeit über 20 Prozent erleiden, kann ihm eine lebenslange Rente aufgrund einer Verletzung zustehen. Dies ist einzigartig innerhalb der weltweiten Gesundheitssystemen.

Was ist mit der freien Arztwahl?

Bei einem Arbeits- /Wege- bzw. Schulunfall ist die freie Arztwahl eingeschränkt. Die verunfallte Person muss im Normalfall einem D-Arzt vorgestellt werden. Für den Besuch beim D-Arzt ist kein Krankenschein oder Chipkarte erforderlich.

Bei kleineren Verletzungen kann auch ein Allgemeinarzt die Behandlung übernehmen, sofern die Behandlung nicht länger als 1 Woche andauert und die Arbeitsunfähigkeit nicht über den Unfalltag hinausgeht. Weitere Informationen finden Sie unter Deutsche gesetzliche Unfallversicherung.

 

Häufig gestellte Fragen

Ich habe einen Arbeitsunfall erlitten und will mich bei ihnen vorstellen, wie bekomme ich einen Termin und welche Unterlagen soll ich mitbringen?

Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an. Sie werden am Telefon bereits nach Name, Vorname, Geburtsdatum und dem Unfallereignis gefragt. Daraufhin erhalten Sie gemäß der Dringlichkeit einen Termin.

Bitte folgende Unterlagen bzw. Informationen bereithalten: Krankenversichertenkarte, Anschrift des Arbeitgebers und der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft (z.B. BG Bau, VBG), Unfallort und Unfallzeit.

Ich hatte vor längerer Zeit einen Arbeitsunfall, kann ich für eine Zweitmeinung oder Weiterbehandlung bei Ihnen vorstellig werden?

Ja. Sie sollten dafür bitte alle gesammelten Unterlagen über die bisherige Diagnostik (Röntgen, CT, MRT, etc.) und Therapie (Operation, stationärer Aufenthalt, Rehabilitation, etc.) mitbringen. Auch gerne in elektronischer Form.

Ich wurde nach einem Arbeitsunfall gerade aus dem stationären Aufenthalt bzw. einer Rehabilitationsmaßnahme (REHA) entlassen. Kann die Weiterbehandlung ambulant bei Ihnen erfolgen und bekomme ich die nötigen Rezepte über Medikamente, Physiotherapie, weitere ambulante REHA Maßnahmen, Hilfsmittel etc. bei Ihnen?

Ja. Wir haben als D-Ärzte die Befugnis alle möglichen Heilmaßnahmen in Ihrem laufenden Behandlungsverfahren im Rahmen eines Arbeitsunfalles einzuleiten.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe durch einen Arbeitsunfall einen dauerhaften Schaden erlitten und benötige eine Begutachtung im Sinne eines Rentengutachtens mit Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Kann ich das bei Ihnen machen lassen?

Ja. Sowohl Dr. Stumpf als auch Dr. Schorr sind als D-Ärzte und ausgebildete Gutachter für die Berufsgenossenschaften tätig und können nach Prüfung der Unterlagen und bei vorliegendem Auftrag durch die zuständige Berufsgenossenschaft ein Gutachten erstellen.

Ich habe nach einem Arbeitsunfall psychische Probleme im Alltag. Mein Hausarzt hat von einer „posttraumatischen Belastungssituation“ (PTBS) gesprochen. Kann ich direkt von meinem Hausarzt zu einem Psychiater und Psychologen überwiesen werden?

Nein. Zunächst sollten Sie sich bei uns vorstellen, um Ihre Geschichte im Rahmen des Arbeitsunfalles aufzunehmen. Entsprechend Ihrer Beschwerden bekommen Sie dann eine Überweisung zu einem Psychiater oder Psychologen.

Sie erhalten zusätzlich eine Liste mit Kollegen, die mit den Berufsgenossenschaften zusammenarbeiten. Dort können Sie einen Therapeuten in Ihrer näheren Umgebung aussuchen.

Praxisanschrift

Chirurgische Gemeinschaftspraxis
im ÄRZTEFORUM ESCHENHOF
Hartstraße 52
82110 Germering

Telefon 089 84061066
Telefax 089 84061055

Praxiszeiten

Montag - Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Samstag
09:00 - 12:00 Uhr

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